Weitere Entscheidung unten: KG, 27.05.1986

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.08.1986 - 3 W 143/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2872
OLG Zweibrücken, 20.08.1986 - 3 W 143/86 (https://dejure.org/1986,2872)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.08.1986 - 3 W 143/86 (https://dejure.org/1986,2872)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. August 1986 - 3 W 143/86 (https://dejure.org/1986,2872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wegen der Grunderwerbsteuer; Erwerb eines Grundstücks durch Aneignung; Die Grunderwerbsteuerpflicht; Voraussetzungen der Eintragung in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1461
  • MDR 1987, 56
  • DNotZ 1987, 233
  • Rpfleger 1987, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.04.1981 - II R 87/78

    Abtretung eines Aneignungsrechts - Erwerb von herrenlosen Grundstücken -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1986 - 3 W 143/86
    Bereits der Wortlaut der genannten Vorschrift "Übergang des Eigentums" weist darauf hin, daß das Grunderwerbsteuerrecht grundsätzlich nur solche Rechtsvorgänge erfaßt, bei denen ein Übergang von einem auf einen anderen Rechtsinhaber stattfindet (BFHE 133, 97 = BStBl. II 81, 488; Boruttau/Klein/Egly/Sigloch, GrEStG, Komm., 12. Aufl., § 1 Rdnrn. 1, 2, 4 und 7 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1986 - 3 W 143/86
    Nachdem Gegenstand des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht jedoch der Eintragungsantrag selbst ist (vgl. BayObLGZ 1977, 81, 83; Senat Rpfleger 1985, 284, 285), sind die Entscheidungen der Vorinstanzen sowie die Zwischenverfügung - soweit sie Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist - aufzuheben und das Verfahren ist an das Grundbuchamt zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 99/82

    Zur Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts hinsichtlich des Vorliegens eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1986 - 3 W 143/86
    Ist dies eindeutig zu verneinen, darf das Grundbuchamt die Eintragung nicht von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen (BayObLG Rpfleger 1983, 103; MittBayNot 1984, 37, 38; OLG Celle Rpfleger 1985, 187; Beschluß des Senats vom 9. August 1985 - 3 W 156/85 - Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 3. Aufl., § 20 Rdn. 220; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 7. Aufl., Rdn. 2290 f; Horber, GBO, 16. Aufl., § 20 Anm. 6 A).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.1985 - 3 W 56/85

    Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1986 - 3 W 143/86
    Nachdem Gegenstand des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht jedoch der Eintragungsantrag selbst ist (vgl. BayObLGZ 1977, 81, 83; Senat Rpfleger 1985, 284, 285), sind die Entscheidungen der Vorinstanzen sowie die Zwischenverfügung - soweit sie Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist - aufzuheben und das Verfahren ist an das Grundbuchamt zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 15.12.1983 - BReg. 2 Z 114/83

    Zur Notwendigkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1986 - 3 W 143/86
    Ist dies eindeutig zu verneinen, darf das Grundbuchamt die Eintragung nicht von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen (BayObLG Rpfleger 1983, 103; MittBayNot 1984, 37, 38; OLG Celle Rpfleger 1985, 187; Beschluß des Senats vom 9. August 1985 - 3 W 156/85 - Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 3. Aufl., § 20 Rdn. 220; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 7. Aufl., Rdn. 2290 f; Horber, GBO, 16. Aufl., § 20 Anm. 6 A).
  • OLG Celle, 19.05.2011 - 4 W 56/11

    Bei Eintragung der Übertragung eines Erbteils auf die anderen Erben kann das

    Entscheidend ist darauf abzustellen, ob der Vorgang als solcher vom Grunderwerbsteuergesetz erfasst wird, was z. B. für die Frage einer Aneignung nach § 927 BGB verneint worden ist (OLG Zweibrücken, MDR 1987, 56) oder im Falle eines Ausscheidens eines Gesellschafters ebenfalls nicht der Fall ist (Senat Rechtspfleger 1985, 187, wobei aber mit Blick auf § 42 AO dennoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt werden kann).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 214/98

    Negativattest bei Veräußerung unter Freigrenze liegenden Grundstücks

    Dies hat der erkennende Senat schon 1986 für den vergleichbaren Fall des Forderns nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Grunderwerbssteuergesetz entschieden (Beschluss vom 20. August 1986, 3 W 143/86 Rpfleger 1987, 105; MDR 1987, 56 f, NJW-RR 1986, 1461 f; DNotZ 1987, 233 ff).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2000 - 3 W 80/00

    Voraussetzungen der Umschreibung im Grundbuch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Die Klärung etwaiger Zweifel in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht am Bestehen eines steuerpflichtigen Vorganges ist dem Finanzamt vorzubehalten (Senat, Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 W 143/86 - = MDR 1987, 56 = DNotZ 1987, 233 = RPfleger 1987, 105 und vom 6. März 1987 - 3 W 21/87 - = MDR 1988, 154; BayObLG JurBüro 1994, 1391, 1392 und …
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Rechtsprechung
   KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2328
KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85 (https://dejure.org/1986,2328)
KG, Entscheidung vom 27.05.1986 - 1 W 2627/85 (https://dejure.org/1986,2328)
KG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 1 W 2627/85 (https://dejure.org/1986,2328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 925; EGBGB Art. 11
    Beurkundung der Auflassung durch ausländischen Notar

  • Wolters Kluwer

    Auflassung vor einem ausländischen Notar; Erklärung der Auflassung vor einem Schweizer Notariat; Antrag auf Eintragung als Alleineigentümer eines Grundstücks im Grundbuch; Beurkundung einer Auflassung durch einen ausländischen Notar; Bestimmung der Form eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1462
  • MDR 1987, 56
  • DNotZ 1987, 44
  • Rpfleger 1986, 428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.1981 - II ZB 8/80

    Beurkundung der Satzungsänderung durch Schweizer Notar - Art. 11 EGBGB, §§ 1 ff

    Auszug aus KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85
    BGB§ 1093 WEG§ 1 Abs. 3 Ohne Erfolg beruft sich der BeschwerdefUhrer schlieBlich darauf, daB die von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur und auch hier vertretene Auffassung im Widerspruch stehe zur Entscheidung des BGH vom 16.2.1981, veroffentlicht in NJW 1981, 1160 = DNotZ 1981, 451 .
  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84

    Zum Ausübungsbereich eines Wohnungsrechts

    Auszug aus KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85
    2. Liegenschaftsrecht/GrufldbuChreCht äEURæ?¦in Wohnungsã?» recht an einem als Tedeigentum eingetragenen Tiefgarageneinsteliplatz (BayObLG, BeschluBvom30.10.1986äEUR BReg. 2Z6/86äEUR mitgeteilt von Richter am BayObLG Ernst Karmasin, MUnchen) An einem Tiefgarageneinsteilpiatz, der selbstandig als Teileigentum gebucht ist, kann ein Wohnungsrecht nicht begrUndet werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1985, 31 = MittRhNotK 1985, 17 ).
  • BGH, 10.06.1968 - III ZR 15/66

    Verteilung eines Nachlasses - Beachtung von Formvorschriften für ein

    Auszug aus KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85
    Nach Art. 11 Abs. 2 EGBGB gilt letzteresjedoch nicht fUr ein Rechtsgeschaft, durch das ein Recht an einer Sache begrUndet oder o ber ein solches Recht verfUgt wird, also auch nicht bei einem sachenrechtlichen Gesch飢 der hier gegebenen Art. Die danach allein entscheidungserhebliche Frage, ob die Auflassunq eines im Geltuncsbereich des 6 925 BGB beleaenen ã?runastucKs wegen des Hegelungsgenalts dieser VorscrriTt wirksam vor einem aus'andischen Notar erklart werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur der letzten drei Jahrzehnte nahezu einhelligverneintworden (BGH WM 1986, 1170, 1171äEUR DNotZ 1969, 300 ; OLG K6ln OLGZ 1972, 321 äEUR DNotZ 1972, 489= Rpfleger 1972, 134 ; Jansen, a.a.O.; RGRK/Augustin, 12.Aufl. 1979,§ 925, Rd.-Nr. 69; Haegele/Sch6ner/St6ber, Grundbuchrecht, 8. Aufl. 1986, Rd.-Nr. 3337; H6fer/Huhn, Allg. Urkundenrecht, 584, 587; MUnchKomm/Spellenberg, Art. 11 EGBGB, Rd.-Nr. 9).
  • OLG Köln, 29.11.1971 - 2 Wx 78/71
    Auszug aus KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85
    Nach Art. 11 Abs. 2 EGBGB gilt letzteresjedoch nicht fUr ein Rechtsgeschaft, durch das ein Recht an einer Sache begrUndet oder o ber ein solches Recht verfUgt wird, also auch nicht bei einem sachenrechtlichen Gesch飢 der hier gegebenen Art. Die danach allein entscheidungserhebliche Frage, ob die Auflassunq eines im Geltuncsbereich des 6 925 BGB beleaenen ã?runastucKs wegen des Hegelungsgenalts dieser VorscrriTt wirksam vor einem aus'andischen Notar erklart werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur der letzten drei Jahrzehnte nahezu einhelligverneintworden (BGH WM 1986, 1170, 1171äEUR DNotZ 1969, 300 ; OLG K6ln OLGZ 1972, 321 äEUR DNotZ 1972, 489= Rpfleger 1972, 134 ; Jansen, a.a.O.; RGRK/Augustin, 12.Aufl. 1979,§ 925, Rd.-Nr. 69; Haegele/Sch6ner/St6ber, Grundbuchrecht, 8. Aufl. 1986, Rd.-Nr. 3337; H6fer/Huhn, Allg. Urkundenrecht, 584, 587; MUnchKomm/Spellenberg, Art. 11 EGBGB, Rd.-Nr. 9).
  • BayObLG, 01.08.1977 - BReg. 3 Z 103/75
    Auszug aus KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85
    Daraus ergibt sich jedenfahs nichts for die hier zu treffende Entscheidung; denn diese beruht auf der Auslegung speziell der Regelung des§ 925 BGB und orientiert sich nicht daran, ob die Urkundst飢igkeit der schweizer Notare Dezember1986 MittRhNotK ã?» Heft Nr. 12 ã?» Anm. d. Schriftl.: Die vorstehende Entscheidung bestatigt die auch bisher in der Rechtsprechung einhellig vertretene Ansicht, wonach die Auflassung eines im Geltungsbereich des § 925 BGB belegenen GrundstUcks nicht wirksam vor einem auslandischen Notar erklart werden kann (vgl. OLG K6ln, Rpfleger 1972, 134 und wohl auch BGH WM 1968, 117 ã®ï¼?Hie raus erwachst zugleich die Frage nach der Kostenerhebung fUr die isolierte Beurkundung der Auflassung durch den deutschen Notar, wenn das zugrundliegende schuldrechtliche Geschaft im Ausland abgeschlossen wurde. Nach Ansicht der neueren Rechtsprechung und äEUR ihr folgend äEUR des U berwiegenden Teils der Literatur (BayObLG, MittBayNot 1977, 196 ; Korintenberg/ Lappe/Benge/Reimann, 10. Aufl. 1984,§ 38 KostO, Rd.-Nr. 50; Rohs/Wedewer, Stand Mai 1986,§ 38 KostO, Rd.-Nr. 44; Gæ?...ï¼ lich/MUmmier, KostO, 8. Aufl. 1983, 98; a.A. noch KG DN0tZ 1938, 463 und LG Bonn DB 1971, 2405 )wird die GebohrfUr die Beurkundung der Auflassung durch einen deutschen Notar nicht auf 5/10 ermaBigt, wenndas der Auflassung zugrundellegende Rechtsgeschæ-t durch einen auslandischen Notar beurkundet worden ist.
  • BGH, 13.02.2020 - V ZB 3/16

    Erfüllung der Formerfordernisse einer Auflassung vor einem nicht in Deutschland

    aa) Nach weit überwiegender Ansicht ist nur ein im Inland bestellter Notar für die Entgegennahme der Auflassungserklärung nach § 925 Abs. 1 Satz 2 BGB zuständig (vgl. KG, DNotZ 1987, 44, 45 ff.; OLG Köln, OLGZ 1972, 321, 322; LG Ellwangen, BWNotZ 2000, 45, 46; Palandt/Thorn, BGB, 79. Aufl., Art. 11 EGBGB Rn. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Vierter Teil Rn. 3337; Staudinger/Hertel, BGB [2017], BeurkG Rn. 855; Landesnotarkammer Bayern, DNotZ 1964, 451; Blumenwitz, DNotZ 1968, 712, 736; Döbereiner, ZNotP 2001, 465, 466 ff.; Kanzleiter, DNotZ 2007, 222, 224 f.; Kropholler, ZHR 140 [1976], 394, 410 f.; Riedel, DNotZ 1955, 521; Rothoeft, FS Esser [1975], 113 ff., 127; Saage, DNotZ 1953, 584, 587; Schäuble, BWNotZ 2018, 60, 65; offen gelassen von OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 Wx 6/09, juris Rn. 15).

    Diese Bedingungen liegen bei im Ausland bestellten Notaren schon deshalb nicht vor, weil diese nicht die Pflichten der im Inland bestellten Notare treffen (KG, DNotZ 1987, 44, 47), insbesondere die Pflichten nach § 925a BGB, und weil sie nicht der Notar- oder Dienstaufsicht der deutschen staatlichen Stellen unterliegen, die damit außerstande wäre, die Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung der Richtigkeit des Grundbuchs sicherzustellen.

  • KG, 25.09.2012 - 1 W 270/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage eines inländischen Erbscheins

    Der gerichtliche Vergleich ersetzt die für die Auflassung grundsätzlich erforderliche notarielle Beurkundung, §§ 925 Abs. 1 S. 2, 127a BGB, die nur vor einem deutschen Notar erfolgen kann (Senat, Beschluss vom 27. Mai 1986 - 1 W 2627/85 - DNotZ 1987, 44, 45).
  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a ff. BGB bei Bestehen einer Konfliktlage

    (KG DNotZ 1987, 44 = MittRhNotK 1986, 262 , OLG Köln DNotZ 1972, 489 , Staudinger/Ertl, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 80) Soergel/Stürner, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 19, MüKo/Kanzleiter, 3. Aufl., § 925 BGB, Rn. 13, RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 69, Ehrmann/Hagen, 9. Aufl., § 925 BGB , Rn. 16, Palandt/Bassenge, 58. Aufl., § 925 BGB , Rn. 2, Meikel/Lichtenberger, Grundbuchrecht, B. Aufl., § 20 GBO , Rn. 60, Horber/Demhardter, 20. Aufl., § 20 GBO , Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • LG Ellwangen/Jagst, 26.11.1999 - 1 T 205/99

    Unwirksamkeit der Auflassung vor einem ausländischen Notar

    (KG DNotZ 1987, 44 = MittRhNotK 1986, 262 , OLG Köln DNotZ 1972, 489 , Staudinger/Ertl, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 80) Soergel/Stürner, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 19, MüKo/Kanzleiter, 3. Aufl., § 925 BGB, Rn. 13, RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 925 BGB , Rn. 69, Ehrmann/Hagen, 9. Aufl., § 925 BGB , Rn. 16, Palandt/Bassenge, 58. Aufl., § 925 BGB , Rn. 2, Meikel/Lichtenberger, Grundbuchrecht, B. Aufl., § 20 GBO , Rn. 60, Horber/Demhardter, 20. Aufl., § 20 GBO , Rn. 15 jeweils m.w.N.).
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